AKU Gronau
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18.09.2009
Presseerklärung

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
BI „Kein Atommüll in Ahaus“
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
AKU (Arbeitskreis Umwelt) Gronau
MEGA (Menschen gegen Atomanlagen) Waltrop
BI Umweltschutz Hamm




21. August 2009, 9 Uhr:
Verwaltungsgericht Münster verhandelt Klage von Atomkraftgegner
„Polizei Münster filmte rechtswidrig Urantransporte-Demo“


Am Freitag, 21. August, um 9 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, Saal I, über die Klage eines Demonstrationsanmelders – vertreten durch den Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler – gegen das Münsteraner Polizeipräsidium. Am 4. Juni 2008 hatten rund 70 Atomkraftgegner in Münster gegen die – wiederholte – Durchfahrt eines Uranmülltransportes von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland demonstriert. Dabei hatte die Polizei – die zahlenmäßig in gleicher Stärke vor Ort war – die Demonstration sowie einzelne Kundgebungsredner während der gesamten Versammlung penetrant mit einem Kamerawagen von vorne gefilmt. Selbst die Polizei stellte jedoch fest, dass die Versammlung völlig ereignisfrei verlief. Der Demonstrationsanmelder will die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme feststellen lassen.

In einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Münster fordert das Polizeipräsidium nun völlig unabhängig vom realen Tatgeschehen quasi schrankenlose Überwachungsmöglichkeiten: „Daher muss die Polizei ohne Abstriche berechtigt sein, mit allein ihr zustehender Beurteilung über die aus ihrer Sicht als geboten, geeignet und verhältnismäßig angesehenen Einsatzmittel zu entscheiden.“ Desweiteren heißt es in der Stellungnahme: „Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind mit einem nie von vornherein auszuschließenden Risiko verbunden.“

In seinem Grundsatzurteil zur informationellen Selbstbestimmung hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 jedoch eindeutig festgestellt: „Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten.“ Dazu stellt die Polizei lapidar fest: Ob „potenzielle Teilnehmer (durch den Einsatz des Kamerawagens) auf eine Teilnahme an der Versammlung verzichtet haben, ist nicht zu überprüfen und rechtlich bedeutungslos.“

„Es ist erschreckend, in welchem Ausmaße das Polizeipräsidium die verbindliche Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts ignorieren möchte. Die Versammlungsfreiheit ist ein wesentlicher Grundbaustein für gelebte Demokratie, die nicht zum störenden Risikofaktor herabgewürdigt werden kann. Wenn junge Menschen, die vielleicht zum ersten Mal demonstrieren, sofort 90 Minuten lang gefilmt werden, ohne dass es irgendeinen Anlass gäbe, dann kann dies nur als Einschüchterungsmaßnahme gedacht sein. Das aber ist klar rechtswidrig. Die Gefahren gehen von den radioaktiv verstrahlten Uranmülltransporten aus und nicht von den Atomkraftgegnern,“ so Willi Hesters vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen. „Das Aktionsbündnis unterstützt deshalb die Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster.“

Weitere Infos:
www.sofa-ms.de, www.bi-ahaus.de, www.aku-gronau.de, www.reaktorpleite.de




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