AKU Gronau
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18.7.2008
Presseinformation

Luftiger Protest gegen Uranmülltransport war zulässig
AKU Gronau begrüßt den Beschluß des Amtsgericht Steinfurt


Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.

c/o Siedlerweg 7
48599 Gronau
Tel. 02562-23125

Der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau begrüßt die Feststellung des Amtsgerichts in Steinfurt, wonach Protestaktionen gegen Atomtransporte oberhalb der Bahngleise nicht strafbar sind.

Zum Hintergrund:

Im Januar hatte die Polizei einen Uranmüll-Bahntransport, der von der Gronauer Urananreicherungsanlage kam, bei Metelen im Kreis Steinfurt gestoppt, weil eine Atomkraftgegnerin über den Gleisen in luftiger Höhe gegen den Transport demonstriert hatte. Obwohl der Zug ungehindert die Stelle hätte passieren können, wurde der Atomkraftgegnerin der Straftatbestand der Nötigung vorgeworfen. Wie der AKU Gronau jetzt erfahren hat, lehnte das Steinfurter Amtsgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls wegen Nötigung ab.

In einer Pressemitteilung schreibt die Betroffene dazu: „Das Amtsgericht sah als erwiesen, dass Lecomte keine Gewalt angewendet habe. Es wurde nichts beschädigt und der Zug hätte ohne Berührung der Betroffenen unter ihr her fahren können.“ Weiter heißt es, der Zug kam nur auf Grund bloßen subjektiven Gefahrenverdachtes seitens der Polizei zum Stehen. Eine Ordnungswidrikeit sah das Gericht auch nicht, weil die Kletterin sich in Höhe von mindestens 8 Meter und somit außerhalb der Bahnanlage (Obergrenze sind 4,8 Meter) aufgehalten habe. Die Kletteraktivistin habe lediglich den Willen manifestiert, ihre Einstellung plakativ und medienwirksam zu verbreiten, so Richter Voosholz in seinem Beschluss.

Atomkraftgegnerin Lecomte zu dem Beschluss: „Das ist die Anerkennung von fantasievollen Protestformen.“ Und sie fährt fort: „ Ich will aufrütteln, ich will auf Gefahren aufmerksam machen und Menschen dazu aufmutern, selbst aktiv zu werden. Die Aktion vom 16. Januar -und vom 4. Juni- war in diesem Sinne sehr erfolgreich. Zahlreiche Antiatominitiativen im Münsterland haben sich solidarisch gezeigt. Die Bilder sind haften geblieben, ich konnte damit mein Protest bis nach Frankreich tragen und dort über die internationalen menschenverachtenden Geschäften der Urenco informieren. Denn an der UAA Gronau wird u.a. Uran für französische AKWs angereichert. Das nenne ich nicht Atomausstieg! Ich antworte mit Fantasie... bis zur endgültigen Stillegung aller Atomanlagen!“

Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen den Beschluß beim Landgericht eingelegt.

Der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau weist darauf hin, dass sich, unabhängig von einem konkreten Urantransport, am 3. August wieder traditionell um 14.00 Uhr Atomkraftgegner/innen aus dem Grenzgebiet zum monatlichen Sonntagsspaziergang an der Gronauer Urananreicherungsanlage (UAA, Röntgenstraße 4) treffen werden. Es wird der erste Sonntagsspaziergang nach dem jüngsten Uranunfall in Frankreich sein.



 


Originalpressemitteilung der Betroffenen:


Luftiger Protest gegen Urantransporte ist nicht strafbar
Amtsgericht Steinfurt lehnt Strafantrag der Staatsanwaltschaft ab

Am 16. Januar 2008 sorgte die spektakuläre Kletteraktion einer Atomkraftgegnerin bei Steinfurt (NRW) für großes Aufsehen. 6 Stunden lang, hing sie oberhalb der Bahnlinie, aus Protest gegen den Export von Atommüll von der UAA Gronau nach Rußland. Eine Spezialeinheit der Bundespolizei beendete die Aktion, die Kletterin wurde in Gewahrsam genommen.

Unmittelbar nach der Aktion, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Betroffene Lecomte auf. Die junge Französin reichte ihrerseits Klage gegen die Ingewahrsamnhame durch die Bundespolizei beim Verwaltungsgericht ein.

6 Monate später beschäftigen sich Gerichte immer noch mit dem Vorfall. Der jüngste Beschluss vom Amtsgericht Steinfurt stärkt jedoch die Aktivistin in ihrer Position: Protestaktionen oberhalb der Bahnanlage sind nicht Strafbar.

Das Amtsgericht lehnte am 5. Juni den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls wegen Nötigung ab. Das Amtsgericht sah als erwiesen, dass Lecomte keine Gewalt angewendet habe. Es wurde nichts beschädigt und der Zug hätte ohne Berührung der Betroffenen unter ihr her fahren können. Er kam nur auf Grund bloßer subjektiver Gefahrenverdacht seitens der Polizei zum Stehen. Eine Ordnungswidrikeit sah das Gericht auch nicht, weil die Kletterin sich in Höhe von mindestens 8 Meter und somit außerhalb der Bahnanlage (Grenze nach Oben ist 4,8 Meter) aufgehalten habe. Die Kletteraktivistin habe lediglich der Wille manifestiert, ihre Einstellung plakativ und medienwirksam zu verbreiten, so Richter Voosholz in seinem Beschluss.

„ Ich freue mich über diesen Beschluss. Das ist die Anerkennung von fantasievollen Protestformen“, so Lecomte. Und sie fährt fort: „ Ich will aufrütteln, ich will auf Gefahren aufmerksam machen und Menschen dazu aufmutern, selbst aktiv zu werden. Die Aktion vom 16. Januar -und vom 4. Juni- war in diesem Sinne sehr erfolgreich. Zahlreiche Antiatominitiativen im Münsterland haben sich solidarisch gezeigt. Die Bilder sind haften geblieben, ich konnte damit mein Protest bis nach Frankreich tragen und dort über die internationalen menschenverachtenden Geschäften der Urenco informieren. Denn an der UAA Gronau wird u.a. Uran für französische AKWs angereichert. Das nenne ich nicht Atomausstieg! Ich antworte mit Fantasie... bis zur endgültigen Stillegung aller Atomanlagen!“

Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen den Beschluß beim Landgericht eingelegt.

Unbeugsames Eichhörnchen, am 14.7.08

http://www.ligatomanlagen.de/
http://www.sortirdunucleaire.org/
http://www.robinwood.de/




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